arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

30.11.2014

Radeln auf der Elbinsel - auch ein Thema für Herbst und Winter

Die Hochsaison des Radfahrens ist nun vorbei, aber die nächste kommt! Herbstblätter oder baldiger Schnee hindern einige Radler schon lang nicht, mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Die Ziele und Ideen aus dem Konzept zum Wilhelmsburger Fahrrad-Modellstadtteil sind ohnehin mittel- und langfristig angelegt. Insgesamt soll das Fahrradfahren auf der Insel attraktiver werden. Daran wollen wir SPDler mitwirken. Fahrradfahren ist ein Mittel, um den wachsenden Pkw-Verkehr zu begrenzen sowie Lärm und Abgase zu reduzieren. Radfahren ist auch gut für die eigene Gesundheit, macht Spaß und ist geeignet um kurze Strecken schnell und unabhängig von Bus oder Bahn zurückzulegen. Am Ende finden Sie und ihr auch Hinweise zu Verkehrsregeln, die das Fahrradfahren betreffen
Modellstadtteil Wilhelmsburg Thema in der SPD

Das Radverkehrskonzept galt den Genossinnen und Genossen der Elbinsel als Grundlage um im August über Pläne im Radverkehr, den Fahrradmodellstadtteil Wilhelmsburg und aktuelle Verkehrsprobleme zu sprechen. Das Verkehrskonzept wurde durch ein Kölner Planungsbüro aufgrund erstellt und lieferte viele Karten, in dem Ist-Zustand oder geplante Maßnahmen verzeichnet sind (siehe Internetangebot unten). Augenmerk galt den Velorouten (Nr. 10, 11), die Harburg und Wilhelmburg schnell mit dem Zentrum verbinden und den Verbindungen im Stadtteil. Zu den geplanten Maßnahmen gehören bspw.: Tempo 20 am Stübenplatz, die Einrichtung der Weimarer Straße als Fahrradstraße, lange Fahrradstraße im Wilhelmsburger Osten mit Minikreiseln, weitere Schutzmarkierungen auf der Fahrbahn und diverse Straßeumbaute zugunsten des Radverkehrs. Gute Lösungen für den Radverkehr verschaffen auch Klarheit für den Autoverkehr und verbessern die Sicherheit auf der Straße insgesamt.
In der Sitzung im August gab es viele Hinweise zur Fahrradinfrastruktur, die im Protokoll aufgenommen wurden. Positive Meldungen gab es z.B. zum Stadtrad, neuen Fahrradläden oder zur erhöhten Zahl von Fahrradfahrern auch im Winter.

Besuch bei der Fahrradbeauftragten im Bezirk

Für die Umsetzung der Ziele im neuen Fahrradverkehrskonzept wurde eine halbe Stelle im Bezirksamt eingerichtet. Seitdem ist Frau Rabeler Fahrradbeauftragte in Hamburg-Mitte. Die Stadtplanerin ist Teil einer Abteilung mit vielen Verkehrsingenieuren, die sich zunehmend mir dem Thema Fahrradverkehr vertraut machen. Unsere Genossen Anja, Andreas, Fred und Hildebrand haben sie im Bezirksamt besucht, um über aktuelle Projekte und die Punkte aus der Distriktversammlung zum Thema "Radfahren auf der Insel" zu sprechen. Die positiven Nord-Südverbindungen über die Insel, der ausgezeichnete Fahrradweg LOOP und die schwierige Umsetzung der beiseitigen Befahrung von Einbahnstraßen für den Radverkehr (z.B. Weimarer Straße) wurden bspw. besprochen. Frau Rabler bleibt dran an der Umsetzung, trotz Bedenken der Straßenverkehrsbehörde. Sie ist auch zukünftig dankbar und aufgeschlossen gegenüber Hinweisen aus dem Stadtteil.
Aus der Runde der Genossen heraus wurde vorgeschlagen, Fahrradverkehr auf der Elbinsel als politisches Thema stärker in unsere Regierungsgremien einzubringen (z.B. über zugewählte Bürger, Kesbana Klein oder zuständige Abgeordnete der Bürgerschaft) und Radfahren bei weiteren Distriktveranstaltungen zu thematisieren. Ebenso könnte nach Rücksprache mit Andy Grothe eine bessere Personalausstattung für die Radverkehrsplanung erfolgen.

Radfahren auf der Straße - sind Verkehrsregeln bekannt?

Zu gunsten des Radverkehrs haben sich Regeln geändert. Auf innerstädtischen Straßen ist es grundsätzlich erlaubt mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren, auch wenn Radwege vorhanden sind. Wenn möglich wird aktuell die Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben. Prinzip: Radverkehr auf die Straßen - Sicherheit durch Sichtbarkeit. Das Fahren auf der Fahrbahn ist nur dann verboten, wenn eine so genannte "Radwegbenutzungspflicht" besteht. Darauf weisen blaue Schilder hin (weißes Fahrrad auf blauem Untergrund, siehe Bild). Zunehmend werden auf den Straßen neue Schutzbereiche für Radfahrer markiert (siehe Bilder). Den benutzungspflichtigen "Radfahrstreifen" erkennt man an der dicken, durchgezogenen Linie. Autos dürfen auf diesem Streifen nicht fahren, halten oder parken! Der "Schutzstreifen für Radfahrer", abgetrennt von der PKW-Trasse durch eine gestrichelte Linie, darf nur bei Bedarf überfahren werden. Parken ist nicht erlaubt, halten schon. Vielfach werden bspw. Einbahnstraßen oder Sackgassen für den beidseitigen Fahrradverkehr frei gegeben. Zusatzschilder zeigen dies an.

Und das Fahren auf dem Gehweg? Für Kinder bis 7 Jahren ein Muss, für Kinder von 8 bis 9 Jahren ein Angebot und für andere ist der Gehweg nicht zu befahren. Beim gemeinsamen Radfahren von Erwachsenen und Kindern stellt sich das Problem, dass Kinder Gehwege benutzen müssen - Eltern aber die Fahrbahn. Um Kinder im Blick zu haben, ist das gemeinsame Fahren auf der Fahrbahn oder auf den Gehweg nötig. So kann entsprechend der Straßenverkehrsordnung die Sicherheit bestmöglich gewährleistet werden. Die Polizei toleriert in der Regel das langsame Fahren auf dem Gehweg.